Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
11.03.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.02.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
11.02.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.01.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
26.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.01.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006